Sonntag, 17. April 2016

!!! Fiskus unterstützt Gesundheitsförderung für Mitarbeiter !!!


!!! Mit gesunden Mitarbeitern durch die Krise !!!


Betriebliche Gesundheitsförderung setzt immer ein Konzept voraus, das an die Bedürfnisse des einzelnen Unternehmens angepasst ist. Gemeinsam ist aber allen Unternehmen in Deutschland, dass Mitarbeiter immer noch das Kapital sind, das für den Unternehmenserfolg am wichtigsten ist. Gerade in der globalen Wirtschaftskrise kann sich nur durchsetzen, wer über leistungsfähige Mitarbeiter verfügt.

Die wichtigste Voraussetzung dafür; eine gesunde Belegschaft, die motiviert für den Unternehmenserfolg kämpft. Zur Not auch unter erschwerten Bedingungen, sprich bei hohem Arbeitsaufkommen und mehr Stress, wenn in Zeiten der Kurzarbeit und der Entlassungen immer weniger Menschen immer mehr leisten müssen. Der Fehlzeiten-Report 2012, den das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) und die Universität Bielefeld gemeinsam herausgeben, belegt den positiven Effekt betrieblicher Gesundheitsprogramme. Die Befragung von 200 Unternehmen zeigt eindeutig, dass Betriebliches Gesundheitsmanagement


  • die Kooperation der Belegschaft im Betrieb verbessert,
  • Organisations- und Arbeitsabläufe optimiert und
  • Belastungen für die Arbeitnehmer abbaut.


Steuererleichterung für Gesundheitsprogramme

Erleichtert wird die Betriebliche Gesundheitsförderung in Unternehmen seit Beginn des Jahres 2009 durch einen Steuerfreibetrag von 500 € pro Arbeitnehmer und Jahr. 

Das hat das Finanzministerium im Jahressteuergesetz 2009 so festgeschrieben. Kurse zur gesunden Ernährung, Rückengymnastik, Suchtprävention und Stressbewältigung, die den Anforderungen des Sozialgesetzbuchs (§ 20 a Abs. 1 SGB V) entsprechen, fallen unter die Steuerbefreiung.

Vorraussetzung ist auch, dass die Maßnahmen zusätzlich zum Arbeitslohn geleistet werden. Zuschüsse zu Sportvereinen oder Fitnessstudios fallen nicht unter die Regelung: externe Kurse darf das Unternehmen erstatten, Beiträge für dauerhafte Mitgliedschaft jedoch nicht.

DGUV-Studie belegt wirtschaftlich Nutzen von Präventionsmaßnahmen

Viele Unternehmen leisten allerdings eher nur das, was ihnen in Bezug auf Arbeitssicherheit vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Unter anderem argumentieren sie damit, dass die "weichen" positiven Faktoren wie Mitarbeiterzufriedenheit und Imagesteigerung nicht durch Zahlen belegt werden konnten, Investitionen in diesen Bereichen sich also nicht "lohnen".

Professor Dietmar Bräunig: Das Ergebnis: Investitionen in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz steigern die Produktivität und tragen nachweislich zum betriebswirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens bei. Die Studie ist Teil des Projekts "Qualität in der Prävention" des Instituts Arbeit und Gesundheits (BGAG) und (DGUV).



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